Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wilmsen, Martin, Kalkar, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Tümmers, Josef, Goch, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
03.07.2023
Opdemom |
HRB 10477: Bioenergie Altkalkar Verwaltungs GmbH, Kalkar, Gocher Straße 145, 47546 Kalkar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lamers, Marlis, Kalkar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10477: Bioenergie Altkalkar Verwaltungs GmbH, Kalkar, Gocher Straße 145, 47546 Kalkar. Bestellt als Geschäftsführer: Wilmsen, Martin, Kalkar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bioenergie Altkalkar Verwaltungs GmbH, Kalkar, Gocher Straße 145, 47546 Kalkar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2010. Geschäftsanschrift: Gocher Straße 145, 47546 Kalkar. Gegenstand: Die Geschäftsführung, die Beteiligung und/oder die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei der Bioenergie Altkalkar GmbH & Co.KG, die Biogasanlagen errichtet und betreibt. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Lamers, Marlis, Kalkar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.