Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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c)
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge als Kommanditist
ausgeschieden:
Berens, Andreas, Hamm, * ‒.‒.‒‒ Haftsumme: 5.400,00
EUR
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge als Kommanditist
eingetreten:
SD Beteiligungen und Consulting GmbH, Hamm, (Amtsgericht
Hamm HRB 8904), Haftsumme: 5.400,00 EUR |
a)
03.09.2024
Zotner |
HRA 504695: Bioenergie Güssefeld GmbH & Co. KG, Zella-Mehlis, Rennsteigstraße 2-6, 98544 Zella-Mehlis. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: BQ Verwaltungs GmbH, Voerde (Amtsgericht Duisburg HRB 29570). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: GGS Neue Energie Verwaltungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 17946), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32239 HB: Bioenergie GGS Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Zella-Mehlis, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen. Zella-Mehlis; Die Umwandlung ist mit der am 15.02.2018 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Jena, HRA 504695) wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 504695: Bioenergie Güssefeld GmbH & Co. KG, Zella-Mehlis, Rennsteigstraße 2-6, 98544 Zella-Mehlis. (ist das Betreiben einer Biogasanlage). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rennsteigstraße 2-6, 98544 Zella-Mehlis. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BQ Verwaltungs GmbH, Voerde (Amtsgericht Duisburg HRB 29570), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bioenergie GGS Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 32239 HB) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 11.05.2017.
HRB 32239 HB: Bioenergie GGS Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma Bioenergie Güssefeld GmbH & Co. KG mit Sitz in Zella-Mehlis beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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