HRA 201671: Bioenergie Gut Klausheide GmbH & Co. KG, Nordhorn, Ulmenstr. 12 a, 48531 Nordhorn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2016 mit Ergänzung vom 19.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2016/ 19.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.12.2016/ 19.03.2018 mit der Bioernergie Büter GmbH & Co. KG mit Sitz in Nordhorn (HRA 202943) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
48531 Nordhorn
Tannenstr. 46, 48531 Nordhorn
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH & Co. KG