HRB 738818: Bioenergie Oberland GmbH, Hochdorf, Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen.
HRB 738818: Bioenergie Oberland GmbH, Hochdorf, Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 50.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 150.000,00 EUR.
HRB 738818: Bioenergie Oberland GmbH, Hochdorf, Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2019. Geschäftsanschrift: Busenberg 5, 88454 Hochdorf. Gegenstand: Der Betrieb von regenerativen Energieerzeugungsanlagen mit Erzeugung und Lieferung von Biogas, elektrischer Energie, Lieferung von bei Erzeugung von elektrischer Energie anfallender Wärme. Daneben betreibt die Gesellschaft Handel mitRrohstoffen für landwirtschaftliche Betriebe. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dobler, Thomas, Hochdorf, * ‒.‒.‒‒; Schwendemann, Jürgen, Eberhardzell, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Bioenergie Oberland OHG", Hochdorf (Amtsgericht Ulm HRA 726529) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.