HRA 202376:Biogas Barby GmbH & Co. KG, Lohne, Industriering 10 a, 49393 Lohne.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.11.2014 mit der Biogas Osterburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohne (AG Oldenburg HRA 202497) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49393 Lohne
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG