HRB 12534: Biogas GmbH Spornitz, Spornitz, Bahnhofstraße 10, 19372 Spornitz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2018 mit der Dreizehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Spornitz (Amtsgericht Schwerin HRB 9569) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12534: Biogas GmbH Spornitz, Spornitz, Bahnhofstraße 10, 19372 Spornitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2015. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 10, 19372 Spornitz. Gegenstand: Betrieb einer Biogasanlage und die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Jahnke, Frank, Parchim, * ‒.‒.‒‒; Stechert, Jens, Klinken, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DT BIOGAS GmbH & Co. KG, (Amtsgericht Schwerin, HRA 2743) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12534: Biogas GmbH Spornitz, Spornitz, Bahnhofstraße 10, 19372 Spornitz. Mit der Agrar-Produkte eG Spornitz mit Sitz in Spornitz (Amtsgericht Schwerin, GnR 64) als herrschendem Unternehmen ist am 16.03.2015 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.