HRB 10481: Biogas Kleve Verwaltungs GmbH, Kleve, Oraniendeich 300, 47533 Kleve. Nicht mehr Geschäftsführer: Themann, Heinrich, Rieste, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Tietz, Matthias, Großenkneten, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Biogas Kleve Verwaltungs GmbH, Kleve, Oraniendeich 300, 47533 Kleve. Nicht mehr Geschäftsführer: van de Sandt, Arnold, Kleve, * ‒.‒.‒‒.
Biogas Kleve Verwaltungs GmbH, Kleve, Oraniendeich 300, 47533 Kleve. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinschaftlich. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Biogas Kleve Verwaltungs GmbH, Kleve, Oraniendeich 300, 47533 Kleve. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2010. Geschäftsanschrift: Oraniendeich 300, 47533 Kleve. Gegenstand: Die Beteiligung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Projekt- und Betriebsgesellschaften im Bereich Biomasseanlagen zur Energieerzeugung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: van de Sandt, Arnold, Kleve, * ‒.‒.‒‒; Themann, Heinrich, Rieste, * ‒.‒.‒‒; Wels, Hermann-Josef, Kalkar, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.