Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH & Co. KG, Mannheim, Luisenring 49, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2011 mit Nachtrag vom 22.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.09.2011 und 22.03.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Biomethananlage Klein Wanzleben Verwaltungs GmbH" nach Änderung der Firma nunmehr "Biomethananlage Klein Wanzleben GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 712283) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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