Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Geschäftsführer:
Ehmer, Denise Irene, Neuenstein, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
20.04.2023
Muno |
6 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2022 hat die
Änderung des § 13 (Jahresabschluss und
Gewinnverwendung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
20.12.2022
Meurer |
HRB 34216: Bionic Nature GmbH, Wehringen, Südliche Hauptstraße 38, 86517 Wehringen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 hat die Änderung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung von und Handel mit Tiernahrung und Zubehör.
HRB 34216: Bionic Verwaltungs GmbH, Wehringen, Südliche Hauptstraße 38, 86517 Wehringen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 33.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Bionic Nature GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wehringen und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Verschmelzung wird erst mit Eintragung der Verschmelzung wirksam. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR.
HRB 34216: Bionic Verwaltungs GmbH, Wehringen, Südliche Hauptstraße 38, 86517 Wehringen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 hat die Änderung des § 1 Ziff. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Bionic Nature GmbH. Die Bionic Nature GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wehringen (Amtsgericht Augsburg HRA 20083) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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