Bionico AG, Viersen, Lindenallee 63, 41751 Viersen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Bionico AG, Viersen, Lindenallee 63, 41751 Viersen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (19 IN 127/10) vom 19.09.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Bionico AG, Viersen, Lindenallee 63, 41751 Viersen.Geschäftsanschrift: Lindenallee 63, 41751 Viersen.
Bionico AG, Duisburg, (Helmholtzstraße 37, 41747 Viersen).Der Sitz ist nach Viersen (jetzt Amtsgericht Mönchengladbach - HRB 12901) verlegt.
Bionico AG, Viersen, (Helmholtzstraße 37, 41747 Viersen).Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.03.2002, mehrfach geändert, zuletzt am 09.10.2008. Die Hauptversammlung vom 09.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abschnitt 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg HR B 20472) nach Viersen beschlossen. Gegenstand: die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Blockheizkraftwerken, Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie der Handel mit Rohstoffen zur Energiegewinnung. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder berufen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Kleppe, Paul, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2010 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 50.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts.
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