Biostar-Protein-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel, (Dörnbergstr. 19, 34119 Kassel).).
Biostar-Protein-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel (Dörnbergstr. 19, 34119 Kassel).In obiger Handelregistersache beabsichtigt das Registergericht, die Gesellschaft gemäß § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen.Hiergegen kann binnen 4 Wochen seit dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung der Löschung besteht.
Biostar-Protein-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel (Dörnbergstr. 19, 34119 Kassel).In obiger Handelsregistersache beabsichtigt das Registergericht, die Gesellschaft gemäß § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen.Hiergegen kann binnen 4 Wochen seit dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung der Löschung besteht.
Biostar-Protein-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel (Dörnbergstr. 19, 34119 Kassel).An die Herren Geschäftsführer Dr. Otto Sählhoff, Sälzer Straße 55, 63619 Bad Orbund Ewald Sorg, Rheinstrasse 12, 71083 Herrenberg.In der Handelsregistersache Biostar-Protein-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L. beabsichtigt das Registergericht, die Gesellschaft gemäß § 141 a Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen. Jeder, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat, ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung dieses Schreibens Widerspruch gegen die Löschung zu erheben. Der Widerspruch kann nur damit begründet werden, dass die Gesellschaft noch verteilbares Vermögen besitzt oder dass die Gesellschaft noch an Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art beteiligt ist, von deren Ergebnis sie eine günstigere Entwicklung ihrer Vermögenslage erwarten kann. Ein etwaiger Widerspruch ist im Einzelnen zu begründen und die behaupteten Tatsachen sind glaubhaft zu machen. Erfolgt binnen der gesetzten Frist kein Widerspruch, so wird die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgen. Kassel, den 09.04.2008,Abteilung 88, Dr. Mumberg, Richter am Amtsgericht