HRB 41610: Birgit Weige - Die helfenden Hände GmbH, Bielefeld, Stedefreunder Str. 4, 33729 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Waagestraße 5, 33729 Bielefeld.
HRB 41610: Birgit Weige - Die helfenden Hände GmbH, Bielefeld, Stedefreunder Str. 4, 33729 Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Weige, Birgit, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Weige, Sören, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Weige, Sören Friedrich, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 41610:Birgit Weige - Die helfenden Hände GmbH, Bielefeld, Stedefreunder Str. 4, 33729 Bielefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2014. Geschäftsanschrift: Stedefreunder Str. 4, 33729 Bielefeld. Gegenstand: Alten- und Krankenpflege. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weige, Birgit, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Weige, Sören Friedrich, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Weige, Birgit, Bielefeld,* ‒.‒.‒‒ unter der Firma Birgit Weige - Die helfenden Hände e.K. in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 16148) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.