Birk & Weiher GmbH, Aschaffenburg, Ruhlandstr. 85, 63741 Aschaffenburg. Die Verschmelzung wurde am 28.01.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRA 2643).
Birk & Weiher GmbH, Aschaffenburg, Ruhlandstr. 85, 63741 Aschaffenburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Weiher Eduard, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Birk & Weiher e. K. mit dem Sitz in Aschaffenburg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma.
Birk & Weiher GmbH, Aschaffenburg, Ruhlandstr. 85, 63741 Aschaffenburg. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Weiher Eduard, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Birk & Weiher e. K. mit dem Sitz in Aschaffenburg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma.