Birkart Holding GmbH, Aschaffenburg (Gneisenaustraße 8, 63739 Aschaffenburg). Die Verschmelzung wurde am 06.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8453).
Birkart Holding GmbH, Aschaffenburg (Gneisenaustraße 8, 63739 Aschaffenburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Birkart Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Ascvhaffenburg HRB 8453) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Birkart Holding GmbH, Aschaffenburg (Gneisenaustraße 8, 63739 Aschaffenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2005 hat die Streichung des § 4 Beirat) der Satzung beschlossen, so dass der bisherige § 5 wieder § 4 ist und sich daher die Nummerierung der nachfolgenden Satzungsbestimmungen ändert.
Birkart Holding GmbH, Aschaffenburg (Gneisenaustraße 8, 63739 Aschaffenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2005 hat die Änderung des § 4 (Beirat) der Satzung beschlossen.