Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
9 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Koch, Erich Hans Alfred |
|
|
a)
27.05.2024
Schiffers |
HRB 7030 HB: Birkefeld Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, Borgwardstr. 14, 28279 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Behmann, Volker
HRB 7030 HB: Birkefeld Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, Borgwardstr. 14, 28279 Bremen. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Koch, Carsten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Koch, Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 7030 HB: Birkefeld Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, Borgwardstr. 14, 28279 Bremen. Prokura: Behmann, Volker, * ‒.‒.‒‒, Oyten; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
Birkefeld Verwaltungsgesellschaft mbH, BremenBorgwardstr. 14, 28279 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Dreh- und Stanzgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 4387 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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