HRB 20629: Birkenhof-Brennerei GmbH, Nistertal, Auf dem Birkenhof, 57647 Nistertal. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Birkenhof-Brennerei GmbH, Nistertal, Auf dem Birkenhof, 57647 Nistertal.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Nennbeträge), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 9 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Teilung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Auf dem Birkenhof, 57647 Nistertal.
Birkenhof-Brennerei GmbH, Nistertal (Auf dem Birkenhof, 57647 Nistertal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2006. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen und sonstiger das Sortiment ergänzender Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klöckner, Peter, Nistertal, * ‒.‒.‒‒; Klöckner, Stefanie, geb. Zorn, Nistertal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (des Teilbetriebs Brennerei) der Birkenhofbrennerei Klöckner GmbH, jetzt J. & H. Klöckner GmbH mit Sitz in Nistertal (Amstgericht Montabaur, HRB 2726) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.07.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.07.2006. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Birkenhof-Brennerei GmbH, Nistertal (Auf dem Birkenhof, 57647 Nistertal). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.02.2007 wirksam geworden.