HRB 20844: Birkner - IT GmbH, Berchtesgaden, Königsseer Str. 2, 83471 Berchtesgaden. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Birkner, Mathias, Marktschellenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Votz, Andreas, Ramsau b.Berchtesgaden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20844: Birkner - IT GmbH, Berchtesgaden, Königsseer Str. 2, 83471 Berchtesgaden. Zu Eintragung lfd. Nr. 1 von Amts wegen ergänzt (Währungskürzel): 25.000,00 EUR.
Birkner - IT GmbH, Berchtesgaden, Königsseer Str. 2, 83471 Berchtesgaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2010. Geschäftsanschrift: Königsseer Str. 2, 83471 Berchtesgaden. Gegenstand des Unternehmens: Konfiguration und Installation von Netzwerken und Systemkonfigurationen sowie deren Betrieb und die damit in Zusammenhang stehende Beratung und Betreuung von Kunden vor Ort sowie der Vertrieb entsprechender Hard- und Software. Stammkapital: 25.000,00. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Birkner, Mathias, Schönau a. Königssee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden im Wege der gemischten Bar- und Sachgründung, letztes durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens "Birkner - IT e.K." mit dem Sitz in Berchtesgaden (Amtsgericht Traunstein HRA 10598) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 24.02.2011 beim übertragenden Rechtsträger eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.