HRB 9865: Bischof + Klein Beteiligungs GmbH, Lengerich, Rahestraße 47, 49525 Lengerich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.11.2015 mit der Bischof + Klein Beteiligungs SE mit Sitz in Lengerich (Amtsgericht Steinfurt HRB 10864) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bischof + Klein Beteiligungs SE am 10.12.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9865: Bischof + Klein Beteiligungs GmbH, Lengerich, Rahestraße 47, 49525 Lengerich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.11.2015 mit der Bisch + Klein Bweteiligungs SE mit Sitz in Lengerich (Amtsgericht Steinfurt HRB 10864) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9865: Bischof + Klein Beteiligungs GmbH, Lengerich, Rahestraße 47, 49525 Lengerich. Nicht mehr Geschäftsführer: Sundermann, Horst, Lengerich, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Blom, Georg, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haimerl, Rudolf, Konzell, * ‒.‒.‒‒; Kepp, Benjamin, Lienen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9865:Bischof + Klein Beteiligungs GmbH, Lengerich, Rahestraße 47, 49525 Lengerich.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kienberger, Armin, Stallwang, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9865:Bischof + Klein Beteiligungs GmbH, Lengerich, Rahestraße 47, 49525 Lengerich.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Albrecht, Manfred, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒; Ebbeler, Michael, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒.
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