HRB 147727: Bismark-Schmitt GmbH, Hamburg, Hammer Steindamm 27-29, 22089 Hamburg. Neuer Sitz: Stapelfeld. Der Sitz ist nach Stapelfeld (jetzt Amtsgericht Lübeck HRB 21348 HL) verlegt.
HRB 21348 HL: Bismark-Schmitt GmbH, Stapelfeld, Am Schwartenreeten, 22145 Stapelfeld. Name der Firma: Bismark-Schmitt GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Stapelfeld; Geschäftsanschrift: Am Schwartenreeten, 22145 Stapelfeld; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb sowie das Halten, Unterhalten und der Betrieb von Photovoltaikanlagen, Grundstücken, Gebäuden und Betriebsvorrichtungen jeder Art. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Bismark-Schmitt, Astrid Maria, * ‒.‒.‒‒, Stapelfeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schmitt, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Stapelfeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.08.2017 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2021 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 147727) nach Stapelfeld verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (2) (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 einen Teil des Vermögens ("Teilbetrieb Photovoltaik-Anlagen") der LTA Anlagentechnik GmbH mit Sitz in Brüsewitz (Amtsgericht Schwerin, HRB 7176) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.09.2017 wirksam geworden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 21.08.2017
HRB 147727: Bismark-Schmitt GmbH, Hamburg, Hammer Steindamm 27-29, 22089 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Thiel, Thorsten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Bismark-Schmitt, Astrid Maria, Stapelfeld, * ‒.‒.‒‒; Schmitt, Andreas, Stapelfeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 147727: Bismark-Schmitt GmbH, Hamburg, Hammer Steindamm 27-29, 22089 Hamburg. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.09.2017 wirksam geworden.
HRB 147727: Bismark-Schmitt GmbH, Hamburg, Hammer Steindamm 27-29, 22089 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 einen Teil des Vermögens ("Teilbetrieb Photovoltaik-Anlagen") der LTA Anlagentechnik GmbH mit Sitz in Brüsewitz (Amtsgericht Schwerin, HRB 7176) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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