Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dierolf, Markus, Mainhardt, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
von Bothmer, Lucas Carl Gebhard,
Schwarmstedt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.06.2023
Bullmann |
HRB 690559: Blätterdach GmbH, Blaufelden, Rudolf-Diesel-Straße 46, 74572 Blaufelden. Änderung der Geschäftsanschrift: Steinbeisweg 62, 74523 Schwäbisch Hall. Nicht mehr Geschäftsführer: Kastler, Rolf, Blaufelden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 690559: Blätterdach GmbH, Blaufelden, Rudolf-Diesel-Straße 46, 74572 Blaufelden. Bestellt als Geschäftsführer: von Bothmer, Lucas Carl Gebhard, Schwarmstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 690559: dwj Verlags-GmbH, Blaufelden, Rudolf-Diesel-Straße 46, 74572 Blaufelden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Blätterdach GmbH. Gegenstand geändert; nun: Herstellung und Vertrieb von Verlagserzeugnissen, Werbeagentur mit Beratung und Umsetzung im Bereich Medien wie Grafik-Design, Werbung aller Art, Internet, Messen, Marketing und Event-Reise.
HRB 690559: dwj Verlags-GmbH, Blaufelden, Rudolf-Diesel-Straße 46, 74572 Blaufelden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DWJ Aquise GmbH", Stephanskirchen (Amtsgericht Traunstein HRB 29156) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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