HRA 202817: Black Pearl Holding GmbH & Co. KG, Seevetal, Overdamm 2, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2019 mit der TRIUS 11. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 202012) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202817: Black Pearl Holding GmbH & Co. KG, Seevetal, Overdamm 2, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2019 mit der TRIUS 9. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 202002) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202817: Black Pearl Holding GmbH & Co. KG, Seevetal, Overdamm 2, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2019 mit der TRIUS 21. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 204425) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202817: Black Pearl Holding GmbH & Co. KG, Seevetal, Overdamm 2, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.02.2019 mit der TRIUS 18. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 204088) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202817: Black Pearl Holding GmbH & Co. KG, Seevetal, Overdamm 2, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.12.2018 mit der TRIUS 10. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 202010) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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