HRA 117422:Black Wind Media OHG, Hamburg, Pinnasberg 47 c/o Jacobsen + Confurius, 20359 Hamburg.Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: FLS French Language Service Limited, Birmingham / Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 07876157). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Black Wind Media Limited, Hong Kong/China (Gesellschaftsregister Hong Kong Nr.182508), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 117422:Black Wind Media OHG, Hamburg, Pinnasberg 47 c/o Jacobsen + Confurius, 20359 Hamburg.(der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, vor allem Unternehmen, die im Bereich des Fernsehens, insbesondere als Veranstalter von Fernsehsendungen, sowie im Bereich des Rundfunks tätig sind, sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens ). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pinnasberg 47 c/o Jacobsen + Confurius, 20359 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: FLS French Language Service Limited, Birmingham / Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 07876157), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Black Wind Media Limited, Hong Kong / China (Gesellschaftsregister Hong Kong Nr.182508), von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Black Wind Media AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 126560) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.