HRB 708346: Blacklabs UG (haftungsbeschränkt), Achern, Hagmattstraße 40, 77855 Achern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 708346: Blacklabs UG (haftungsbeschränkt), Achern, Hagmattstraße 40, 77855 Achern. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Graziano, Giuseppe, Achern, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Beuschel-Menze, Hertha, geb. Beuschel, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 708346: Blacklabs UG (haftungsbeschränkt), Bühl, Am Froschbächle 21, 77815 Bühl. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Achern. Neue Geschäftsanschrift: Hagmattstraße 40, 77855 Achern.
HRB 708346:Blacklabs UG (haftungsbeschränkt), Lichtenau, Waldstraße 17, 77839 Lichtenau.Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bühl. Neue Geschäftsanschrift: Am Froschbächle 21, 77815 Bühl.
Blacklabs UG (haftungsbeschränkt), Lichtenau, Waldstraße 17, 77839 Lichtenau. Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB Grenzüberschreitende Verschmelzung der "Studymobile Limited", Birmingham/Großbritannien auf die "Blacklabs UG haftungsbeschränkt", Mannheim/Deutschland. Es wurde der Verschmelzungsplan vom 11.10.2010 mit Änderung vom 03.11.2010 (Urkunden des Notariats 1 Kehl, 1 UR1575/2010 und 1 UR 1744/2010) zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Die Studymobile Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company Nr.6477199, als übertragende Gesellschaft, sowie die Blacklabs UG (haftungsbeschränkt), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Lichtenau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 708346 als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigem und Minderheitsgesellschaftern - Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden - der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Studymobile Limited auf die Blacklabs UG (haftungsbeschränkt) die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr.4 UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Blacklabs UG (haftungsbeschränkt) können gern. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Blacklabs UG (haftungsbeschränkt) unter deren Geschäftsanschrift Waldstr. 17, D-77839 Lichten, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich aes § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigem, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten. nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Blacklabs UG (haftungsbeschränkt) kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Studymobile Limited) kann gem. Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere lnformationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Studymobile Limited und der Blacklabs UG (haftungsbeschränkt), Frau Hertha Beuschel-Menze, Waldstr. 171 D-77839 Lichtenau, angefordert werden.