Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
3 |
b)
Geschäftsanschrift:
Hansator 20, 28217 Bremen |
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a)
19.09.2023
Schiffers |
HRB 33676 HB: Blanke Management GmbH, Bremen, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen. Geschäftsanschrift: August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen
HRB 110726: Blanke Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Iburg, Bielefelder Str. 74, 49186 Bad Iburg. Geschäftsanschrift: August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen. Der Sitz ist nach Bremen (jetzt Amtsgericht Bremen HRB 33676 HB) verlegt.
HRB 33676 HB: Blanke Management GmbH, Bremen, August-Bebel-Allee 13, 28329 Bremen. Blanke Management GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: August-Bebel-Allee 13, 28329 Bremen; Gegenstand: Beteiligung an bzw. Erwerb der Geschäftsanteile der Friedrich Blanke Gesellschaft mit beschränkter Haftung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Zech, Kurt, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2000 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Bad Iburg (Amtsgericht Osnabrück, HRB 110726) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2018 wurde die Firma (vormals: Blanke Beteiligungsgesellschaft mbH) und entsprechend § 1 des Gesellschaftsvertrages geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Grundstücksgesellschaft Floraterrassen mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20570 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die k.i.c. Kommunal-und Immobilien-Consultancy GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 22587 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Tag der ersten Eintragung: 19.09.2000
HRB 110726: Blanke Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Iburg, Bielefelder Str. 74, 49186 Bad Iburg. Aufgrund Schreibfehlers bei Eintragung lfd Nr. 4 (Registerstelle) Eintragung vom 23.10.2017 erneut vorgetragen: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2017 mit der Grundstücksgesellschaft Floraterrassen mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 20570 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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