Blanke GmbH Spedition - Systemlogistik, Nordhausen (Südstraße 2 - 4, 99734 Nordhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 hat die Änderung der §§ 8 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), 10 (Erbfolge) und 12 (Bewertung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blanke, Manfred, Speditionskaufmann, Mettmann. Bestellt: Geschäftsführer: Blanke, Christoph, Bad Sachsa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Blanke GmbH Spedition - Systemlogistik, Nordhausen (Südstraße 2-4, 99734 Nordhausen). Das Datum des Ausgliederungsbeschlusses sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung wurde auf den 30.03.2006 auf Antrag berichtigt.
Blanke GmbH Spedition - Systemlogistik, Nordhausen (Südstraße 2-4, 99734 Nordhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals zur Glättung um 70,81 EUR auf 51.200,00 EUR sowie eine weitere Kapitalerhöhung um 10.000,00 EUR auf 61.1239,19 EUR zur Aufnahme des ausgegliederten einzelkaufmännischen Unternehmens Spedition Manfred Blanke e.K. und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsbeschluss vom 30.06.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2006 und des Beschlusses des Geschäftsinhabers des ausgliedernden einzelkaufmännischem Unternehmens vom 30.03.2006 das Vermögen der Spedition Manfred Blanke e.K. mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRA 401362) aus dem Vermögen des Inhabers übernommen. Die Ausgliederung wurde am 02.08.2006 in das Register des ausgegliederten einzelkaufmännischen Unternehmens ( Amtsgericht Jena HRA 401362) eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.