Blanke Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Industriestr. 8, 32107 Bad Salzuflen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2008 mit der Fritz Blanke GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRA 3) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blanke Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Industriestr. 8, 32107 Bad Salzuflen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fritz Blanke GmbH & Co. KG am 30.5.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Blanke Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Industriestr. 8, 32107 Bad Salzuflen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2006 mit der Blanke OHG Grundstücksgesellschaft mit Sitz in Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRA 4332) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blanke Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Industriestr. 8, 32107 Bad Salzuflen, Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Verwaltung von Liegenschaften, die an die Fa. Fritz Blanke GmbH & Co. KG vermietet oder verpachtet sind.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Blanke Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRB 6167).