Blanke Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen, Industriestr. 8, 32108 Bad Salzuflen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Blanke Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen, Industriestr. 8, 32108 Bad Salzuflen.Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 343/09) vom 28.01.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Blanke Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Industriestr. 8, 32108 Bad Salzuflen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Blanke Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRB 6167). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Blanke Verwaltungs -Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRB 127) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.