Blankenstein Spedition e. K., Hannover (Gretelriede 71, 30419 Hannover). Die Firma ist erloschen.
Blankenstein Spedition e. K., Hannover (Gretelriede 71, 30419 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Harald Blankenstein Internationale Spedition GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59121) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2007 eingereicht worden. Danach soll dei Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der Harald Blankenstein Internationale Spredition GmbH (Amtsgericht Hannover HRB 59121) verschmolzen werden. Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 141 a FGG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Das Registergericht beabsichtigt, nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2007 Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Blankenstein Spedition e. K., Hannover (Gretelriede 71, 30419 Hannover). Einzelkaufmann. Das Handelsgeschäft wird unter der Firma des nicht eingetragenen Vorinhabers Blankenstein, Harald, Hannover, 31.05.1942, fortgeführt. Inhaber: Blankenstein, Harald, Hannover, * ‒.‒.‒‒.