Blaschke Bau- und Baustofftechnologie GmbH, Beilstein, Neubruch 17, 71543 Wüstenrot.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Sitz ) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Wüstenrot. Geschäftsanschrift: Neubruch 17, 71543 Wüstenrot.
HABA GmbH Handwerkerbedarf/ Baustoffvertrieb, Boßdorf (Trollinger Straße 1, 71717 Beilstein). Neue Firma: Blaschke Bau- und Baustofftechnologie GmbH. Neuer Sitz: Beilstein. Firma geändert und Sitz verlegt nach Beilstein (nun Amtsgericht Stuttgart HRB 727534).
Blaschke Bau- und Baustofftechnologie GmbH, Beilstein, (Trollinger Str.1, 71717 Beilstein).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.1991 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2008, 22.08.2008 und 17.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital), § 10 (Gesellschafterversammlung), § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Der Sitz ist von Boßdorf (Amtsgericht Stendal HRB 10871) nach Beilstein verlegt. Firma bisher: "HABA GmbH Handwerkerbedarf/Baustoffvertrieb". Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2008, 22.08.2008 und 17.09.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom jeweils selben Tag auf 104.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom jeweils selben Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Blaschke Bau- und Baustofftechnologie GmbH", Beilstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 104443) auf 106.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Forschung, Entwicklung und Prüfung im Bereich der Bau- und Baustofftechnologie sowie Herstellung und Vertrieb von Bau- und Bauzusatzstoffen aller Art, wie der Vertrieb bautechnischer Produkte, der Vertrieb von Farben sowie der Vertrieb von Handwerkerbedarfsartikeln/Werkzeugen/Maschinen. Stammkapital: 106.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Blaschke, Ernst-Wolfram, Beilstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2008 sowie Nachtrag vom 22.08.2008 und 17.09.2008 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger jeweils selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Blaschke Bau- und Baustofftechnologie GmbH", Beilstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 104443) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blaschke Bau- und Baustofftechnologie GmbH, Beilstein, (Trollingerstr. 1, 71717 Beilstein).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2008 mit Nachträgen vom 22.08.2008 und 17.09.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2008 / 22.08.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Blaschke Bau- und Baustofftechnologie GmbH, Beilstein, Amtsgericht Stuttgart HRB 727534 (bisher: "HABA GmbH Handwerkerbedarf/Baustoffvertrieb", Boßdorf, Amtsgericht Stendal, HRB 10871) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.