Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
30.08.2023
Nordmann |
Blasformtechnik Bodenteich GmbH, Bodenteich, Industriestraße 17, 29389 Bad Bodenteich.Die Gesellschaft ist aufgelöst durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen (7 IN 48/10) vom 30.06.2010, mit dem über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet woden ist. Von Amts wegen eingetragen.
Blasformtechnik Bodenteich GmbH, Bodenteich, Industriestraße 17, 29389 Bad Bodenteich.Nicht mehr Geschäftsführer: Saurbier, Bernd, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schwarz, Wolfgang, Potsdam, * ‒.‒.‒‒.
BEKUM Blasformtechnik GmbH-Bodenteich, Bodenteich, Industriestraße 17, 29389 Bad Bodenteich.Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun neue Firma: Blasformtechnik Bodenteich GmbH.
BEKUM Blasformtechnik GmbH-Bodenteich, Bodenteich, Industriestraße 17, 29389 Bad Bodenteich.Geschäftsanschrift: Industriestraße 17, 29389 Bad Bodenteich. Der mit der BEKUM - Maschinenfabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 3533 B) am 08.07.1998 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.06.2009 zum 31.12.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.