HRB 30157: Blauland GmbH, Neukieritzsch, Thomas-Müntzer-Straße 23, 04575 Neukieritzsch. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2017 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 30157:Blauland GmbH, Neukieritzsch, Thomas-Müntzer-Straße 23, 04575 Neukieritzsch.Bestellt: Geschäftsführer: Wolf, Alexander, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30157:Blauland GmbH, Neukieritzsch, Thomas-Müntzer-Straße 23, 04575 Neukieritzsch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2014. Geschäftsanschrift: Thomas-Müntzer-Straße 23, 04575 Neukieritzsch. Gegenstand des Unternehmens: a) die Erzeugung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Gesellschafter zu dienen bestimmt sind, d) die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Vermietung und Verpachtung, e) die Durchführung von Vorhaben im agrartouristischen Bereich. Stammkapital: 127.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Merckle, Ludwig, Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Agrargenossenschaft Kahnsdorf e.G. mit dem Sitz in Neukieritzsch (Amtsgericht Leipzig, GnR 388). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.