HRB 93214: Blecher Motoren GmbH, Maintal, Wilhelm-Röntgen-Str. 28, 63477 Maintal. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Röntgen-Str. 16-18, 63477 Maintal.
HRB 93214: Blecher Motoren GmbH, Maintal, Wilhelm-Röntgen-Str. 28, 63477 Maintal. Einzelprokura: Gendner, Lukas, Hanau, * ‒.‒.‒‒; Gendner, Michaela, Hanau, * ‒.‒.‒‒.
Blecher Motoren GmbH, Maintal, Wilhelm-Röntgen-Str. 28, 63477 Maintal. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Speedmec GmbH Getriebe- und Antriebstechnik, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 92472) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 77.700,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 13.08.2013 Bezug genommen.
Blecher Motoren GmbH, Maintal, Wilhelm-Röntgen-Str. 28, 63477 Maintal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Speedmec GmbH Getriebe- und Antriebstechnik mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 92472) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blecher Motoren GmbH, Maintal, Wilhelm-Röntgen-Str. 28, 63477 Maintal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AEG Antriebstechnik GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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