Blechschmidt + Kuper GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, (Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.06.2009 mit der TAXAT Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 109365) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 24.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
K. Blechschmidt GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg (Fischertwiete 2 (Chilehaus A), 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Blechschmidt + Kuper GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Bestellt Geschäftsführer: Kuper, Arndt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
K. Blechschmidt GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg (Fischertwiete 2 (Chilehaus A), 20095 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2006. Gegenstand: die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Bilanz- und Steuersachen, die Erstellung von Gutachten sowie die Durchführung von zulässigen Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen nebst allen mit diesen Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Aktivitäten. Darüber hinaus erstreckt sich der Unternehmensgegenstand auf die Wahrung fremder Interessen in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Ausübung von Treuhandgeschäften. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Blechschmidt, Kay, Steuerberater, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.