Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Gewerbering 6 + 8, 76149 Karlsruhe |
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a)
24.07.2023
Münd |
7 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Gewerbering 4+6, 76149 Karlsruhe |
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a)
18.07.2023
Münd |
HRA 701139: Blickle & Scherer Kommunikationstechnik GmbH & Co KG, Karlsruhe, Gewerbering 4-6, 76149 Karlsruhe. Einzelprokura: Germann, Michael, Dahn, * ‒.‒.‒‒; Herrmann, Cornelius, Linkenheim-Hochstetten, * ‒.‒.‒‒; Usadel, Roland, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 701139: Blickle & Scherer Kommunikationstechnik GmbH & Co KG, Karlsruhe, Gewerbering 4-6, 76149 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KBW Beteiligungs-GmbH, Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8748). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Blickle & Scherer Kommunikationstechnik Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 702478).
Blickle & Scherer Kommunikationstechnik GmbH & Co KG, Karlsruhe, Gewerbering 4-6, 76149 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.06.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schmidt Sonderfahrzeugbau GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 712052) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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