HRB 8632: Blitz 06-014 GmbH, Soest, Wacholderstieg 11, 25421 Pinneberg. Die Verschmelzung mit der übernehmenden Sheardan Holdings S.à r.l.mit Sitz in Schuttrange, Luxemburg (luxemburgisches Handels- und Gesellschaftsregister B 112264) ist am 23.04.2016 nach luxemburgischem Recht wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 8632: Blitz 06-014 GmbH, Soest, Wacholderstieg 11, 25421 Pinneberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 14.12.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2016 mit der Sheardan Holdings S.à r.l. mit Sitz in Schuttrange, Luxemburg (luxemburgisches Handels- und Gesellschaftsregister B 112264) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates wirksam, dem der übernehmende Rechtsträger angehört. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8632: Blitz 06-014 GmbH, Soest, Wacholderstieg 11, 25421 Pinneberg. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Blitz 06-014 GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8632) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht unter Firma Sheardan Holdings S.à r.l. mit Sitz in Schuttrange, Luxemburg (Chambre de Commerce Luxembourg, B 112264), eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Rechte der Gläubiger der Sheardan Holding S.à r.l.: Gläubiger der Gesellschaft, deren Ansprüche vor dem Datum der Veröffentlichung des notariell beurkundeten Protokolls der Gesellschafterversammlung, die über die Verschmelzung beschließt, entstanden sind, können ungeachtet anderslautender Bestimmungen innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung des vorgenannten Protokolls bei dem Richter, der der Kammer für Handelssachen des Bezirksgerichts (tribunal d'arondissement) in dem Bezirk, in dem die Schuldnergesellschaft ihren eingetragenen Sitz hat, vorsteht, einen Eilantrag auf Zahlung von Sicherheiten sowohl für fällige als auch für nicht fällige Forderungen stellen, sofern sie glaubhaft machen können, dass die Verschmelzung eine Gefahr für die Ausübung ihrer Rechte begründet, und dass die Gesellschaft ihr keine angemessenen Sicherheiten gewährt hat. Der vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger über angemessene Sicherheiten verfügt oder Sicherheiten nicht notwendig sind. Die finanzielle Situation der Gesellschaft nach der Verschmelzung ist bei dieser richterlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Selbst wenn die Forderung fällig ist, kann die Schuldnergesellschaft einen solchen Antrag abwenden, indem sie eine Zahlung an den Gläubiger in Höhe des offenen Forderungsbetrages leistet. Wenn die Sicherheitsleistung nicht fristgemäß erbracht wird, ist die Forderung sofort fällig.Rechte der Gläubiger der Blitz 06-014 GmbH: Auch Gläubiger der Blitz 06-014 GmbH genießen Gläubigerschutz nach § 122j des deutschen Umwandlungsgesetzes. Nach diesem ist Gläubigern der Blitz 06-014 GmbH für Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, wenn sie binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Rechte der Minderheitsgesellschafter:Beide beteiligten Rechtsträger haben gemeinsam einen Gesellschafter, so dass sich Ausführungen zu Minderheitsgesellschaftern erübrigen.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Blitz 06-014 GmbH, z. Hd. Marc Süberling, Wacholderstieg 11, 25421 Pinneberg, E-Mail: marc.sueberling@ipcon-immobilien.de
HRB 8632: Blitz 06-014 GmbH, Soest, Wacholderstieg 11, 25421 Pinneberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2015 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 16.11.2015 mit der TC Objekt Bonn Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8624), der TC Objekt Münster Nord Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8625), der TC Objekt Darmstadt Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8626) und der TC Objekt Münster Süd Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8634) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8632: Blitz 06-014 GmbH, Soest, Wacholderstieg 11, 25421 Pinneberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2015 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 16.11.2015 mit der Blitz 06-012 GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8642), der Blitz 06-013 GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8643) und der Blitz 06-015 GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 8644) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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