HRB 81759: Blitz 07-512 GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der heptus 99. GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81728) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81759:Blitz 07-512 GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der JANKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald, Landkreis München (Amtsgericht München, HRB 135200) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blitz 07-512 GmbH, München (Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main). Neuer Sitz: Frankfurt am Main. Sitz verlegt nach Frankfurt am Main (nun AG Frankfurt am Main HRB 81759).
Blitz 07-512 GmbH, Frankfurt am Main (Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2007 mit Änderung vom 15.05.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 166821) nach Frankfurt am Main beschlossen. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung von Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Rutovitz, Ursula, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die "DISKUS zweihundertelfte Beteiligungs-und Verwaltungs-GmbH" mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 76186) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Blitz 07-512 GmbH, München (Bavariaring 29, 80336 München). Die "DISKUS zweihundertelfte Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH" mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76186) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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