HRB 203654: Blitz F15-286 GmbH, Weener, Industriestr. 1, 26826 Weener. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Weener Plastik GmbH (jetzt firmierend unter Weener Plastik Beteiligungs GmbH) mit Sitz in Weener (AG Aurich, HRB 202383) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203654: Blitz F15-286 GmbH, Weener, Industriestr. 1, 26826 Weener. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der LG Windward GmbH mit Sitz in Weener (AG Aurich, HRB 202483) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 102236: Blitz F15-286 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Allen & Overy LLP, Haus am Opernturm, Bockenheimer Landstraße 2, 60306 Frankfurt am Main. Der Sitz ist nach Weener (jetzt Amtsgericht Aurich, HRB 203654) verlegt.
HRB 203654: Blitz F15-286 GmbH, Weener, Industriestr. 1, 26826 Weener. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt/Main HRB 102236) nach Weener beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestr. 1, 26826 Weener. Gegenstand: die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Blitz F15-287 GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102235), sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den mit der Gesellschaft verbundenen Gesellschaften (insbesondere von Management-, Buchhaltungs- und Personaldienstleistungen) gegen Entgelt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Zeevat, Roelof Wiebe, Merksplas / Belgien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Schischka, Tanja, Nettetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 102236: Blitz F15-286 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Allen & Overy LLP, Haus am Opernturm, Bockenheimer Landstraße 2, 60306 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Blitz F15-287 mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102235) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen