Blobelt & Co. GmbH, Hannover, (Forststr. 14, 73529 Schwäbisch Gmünd).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gebr. Kühn GmbH & Co.KG am 15.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Blobelt & Co. GmbH, Hannover, (Georgstr. 42, 30159 Hannover).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2009 und vom 28.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.04.2009/28.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.04.2009/28.04.2009 mit der Gebr. Kühn GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwäbisch Gmünd (Amtsgericht Ulm, HRA 700901) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.