HRB 206630: Blomberg Klinik GmbH, Bad Laer, Remseder Str. 3, 49196 Bad Laer. Einzelprokura: Wich-Reif, Anja, Bad Iburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206630: Blomberg Klinik GmbH, Bad Laer, Remseder Str. 3, 49186 Bad Laer. von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsanschrift: Remseder Str. 3, 49196 Bad Laer. Bestellt als Geschäftsführer: Hesse, Detlef, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Blomberg Klinik GmbH, Bad Laer, Remseder Str. 3, 49186 Bad Laer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2012. Geschäftsanschrift: Remseder Str. 3, 49186 Bad Laer. Gegenstand: Der Betrieb einer privaten Kranken-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtung sowie sämtliche Geschäfte und Dienstleistungen, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hasselmann, Jens, * ‒.‒.‒‒; Kruthaup, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Blomberg Klinik GmbH & Co. KG, Bad Laer (Amtsgericht Osnabrück HRA 110436) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.