HRB 765174: Blue Ocean Nova GmbH, Gerlingen, Anton-Huber-Straße 20, 73430 Aalen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 25.06.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 765174: Blue Ocean Nova GmbH, Gerlingen, Anton-Huber-Straße 20, 73430 Aalen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.06.2019 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Endress+Hauser Conducta GmbH+Co. KG", Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 201908) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 765174: Blue Ocean Nova GmbH, Gerlingen, Anton-Huber-Straße 20, 73430 Aalen. Nicht mehr Geschäftsführer: Beck, Stefan, New Jersey / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Mannhardt, Joachim, Eschach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 765174: Blue Ocean Nova GmbH, Gerlingen, Anton-Huber-Straße 20, 73430 Aalen. Der Sitz ist von Eschach (Amtsgericht Ulm HRB 732439) nach Gerlingen verlegt.
HRB 732439: Blue Ocean Nova AG, Eschach, Heergasse 3, 73569 Eschach. Sitz verlegt nach Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 765174). Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 24.05.2018 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 765174) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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