HRB 13701 FL: Blue4Media GmbH, Sitz vormals: Flensburg, Nordstraße 4, 24972 Steinbergkirche. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 ist der Sitz unter Änderung von § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrags von Flensburg nach Steinbergkirche verlegt worden. Neue Geschäftsanschrift eingetragen.
HRB 13701 FL: Blue4Media GmbH, Flensburg, Birklück 7, 24999 Wees. Die Geschäftsanschrift wurde geändert und neu eingetragen.
HRB 13701 FL: Blue4Media GmbH, Flensburg, Marienhölzungsweg 24, 24939 Flensburg. Geschäftsführer: 2. Bruhn, Torben, * ‒.‒.‒‒, Steinbergkirche; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 13701 FL: Blue4Media GmbH, Flensburg, Marienhölzungsweg 24, 24939 Flensburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption, Optimierung und Neuerstellung von Werbekampagnen sowie Marketing durch digitale Beschilderung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Graf, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Blue4Media e.K (Amtsgericht Flensburg, HRA 9680) auf Grund des Spaltungsplans vom 02.07.2019. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.