HRB 41461: Blum Holztransporte GmbH, Bickendorf, In der Ey 3, 54636 Bickendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Oberweis beschlossen. Neuer Sitz: Oberweis. Änderung der Geschäftsanschrift: Buchenhof, 54636 Oberweis.
Blum Holztransporte GmbH, Bickendorf, In der Ey 3, 54636 Bickendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Blum, Anna, Bickendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als: Geschäftsführer: Schmidt, Karin, Oberweis, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Blum Holztransporte GmbH, Bickendorf, In der Ey 3, 54636 Bickendorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2010. Geschäftsanschrift: In der Ey 3, 54636 Bickendorf. Gegenstand: Der Transport von Holz, der Ein- und Verkauf von Holz und der Handel mit Transportfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Blum, Anna, Bickendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schmidt und Blum OHG, Holztransporte, Bickendorf (Amtsgericht Wittlich HRA 40530) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.