HRA 26650: Blumen HoldCo GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Gärtner General Partner GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 54655). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRB 54674: Blumen HoldCo GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2021 im Wege des Formwechsels in die Blumen HoldCo GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 26650) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 22.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 26650: Blumen HoldCo GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. (Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen an anderen in- oder ausländischen Gesellschaften, insbesondere solcher, die Grundvermögen besitzen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz oder nach § 34 c der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Gärtner General Partner GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 54655), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Blumen HoldCo GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54674) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 54674: Blumen HoldCo GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2019 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 29.10.2019 mit der Blumen 2 PropCo GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 55741); Blumen 3 PropCo GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 59229); Blumen 5 PropCo GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 59335) und der Blumen 6 PropCo GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60515 verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 54674: Blumen HoldCo GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 1-3, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2017 mit der Blumen PropCo GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 59546) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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