HRA 242752: Blumen Klauss GmbH & Co. KG, Sindelfingen, Austr. 23, 71069 Sindelfingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Blumen Klauss, Inh. Margarete Hooge e.K.", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 736884) am 17.07.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRA 242752: Blumen Klauss Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Sindelfingen, Austr. 23, 71069 Sindelfingen. Firma geändert; nun: Blumen Klauss GmbH & Co. KG. Die Einzelkauffrau Margarete Hooge, * ‒.‒.‒‒, Sindelfingen hat als Inhaberin der Firma "Blumen Klauss, Inh. Margarete Hooge e.K.", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 736884) einen Teil des von ihr betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 10.06.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Von der Ausgliederung ausgenommen sind die in Anlage 1 des Ausgliederungsvertrags aufgeführten Gegenstände. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.