Blumen-Below GmbH Schnittblumengroßhandel, Gelnhausen, Odenwaldstr. 13, 63571 Gelnhausen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag (21.05.2013) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Blumen-Below Schnittblumengroßhandel e.K. Inhaber Eckarhd Below (Amtsgericht Hanau HRA 93144) auftretenden Kaufmann Below, Eckhard, Gelnhausen, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
63571 Gelnhausen
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Hanau
Rechtsform: GmbH