Blumenbecker Purfürst GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Blumenbecker Spitzer GmbH am 30.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Blumenbecker Purfürst GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 mit der Blumenbecker Spitzer GmbH mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig HRB 100596) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Blumenbecker Purfürst GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover.Geändert, nun: Geschäftsführer: Spelly, Thomas, Denkte, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Blumenbecker Purfürst GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover.Prokura erloschen: Martini, Frank, Tangstedt, * ‒.‒.‒‒.
Blumenbecker Purfürst GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover.Der mit der B + M Blumenbecker GmbH, Beckum (Amtsgericht Münster, HRB 7589) am 08.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 18.12.2009 zum 01.01.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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