Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
|
|
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ebert, Günter, Köln, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Hennes, Frank, Alfter, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
11.10.2022
Müller |
GnR 664: Blumengroßmarkt Köln eG, Köln (Barbarastraße 69, 50735 Köln). Die Generalversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 9 (Ausschluss) beschlossen.
GnR 664: Blumengroßmarkt Köln eG, Köln (Barbarastraße 69, 50735 Köln). Nicht mehr Vorstand: Engels, Karin, Pulheim, * ‒.‒.‒‒. Vorstand: Hecker, Günter, Köln, * ‒.‒.‒‒; Wiese, Willi, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
GnR 664:Blumengroßmarkt Köln eG, Köln (Barbarastraße 69, 50735 Köln). Nicht mehr Vorstand: Faßbender, Hans-Peter, Alfter, * ‒.‒.‒‒.
Blumengroßmarkt Köln eG, Köln (Barbarastraße 69, 50735 Köln). Die Generalversammlung vom 20.07.2011 hat die Einführung einer Nachschusspflicht beschlossen. Die Nachschusspflicht der Mitglieder beträgt 500,00 EUR.Weiter wurde in § 37 Absatz 3 der Satzung folgende Veränderung hinsichtlich der Einzahlungsfristen für die Geschäftsanteile beschlossen: Auf jeden im Rahmen einer Pflichtbeteiligung übernommenen weiteren Geschäftsanteil sind mindestens 10 % sofort nach Eintragung in die Liste der Mitglieder einzuzahlen. Über die Höhe und Fälligkeit weiterer Einzahlungen entscheidet die Generalversammlung.Der Vorstand kann die Zahlung der von der Generalversammlung fällig gestellten weiteren Einzahlungenauf die gemäß Absatz 2 zu übernehmenden Geschäftsanteile in gleichen Raten innerhalb von 24 Monaten zulassen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen