Blumenwelt Blumenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Straelen, Veilingstraße B 147, 47638 Straelen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden D&K Beteiligungen GmbH & Co. KG am 13.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Blumenwelt Blumenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Straelen, Veilingstraße B 147, 47638 Straelen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.12.2009 mit der D&K Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRA 3529) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blumenwelt Blumenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Straelen, Veilingstraße B 147, 47638 Straelen.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 41.049,00 auf EUR 66.649.00 sowie die Änderung der §§ 12 Ziffer (3) (Gesellschafterversammlung) und 15 Ziffer (1) (Sonstige Bestimmungen) beschlossen.