HRB 14387: Bo-Mobile GmbH, Bonn, Matthias-Grünewald-Str. 1-3, 53175 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 14.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. 25.000,00 EUR.
Bo-Mobile GmbH, Bonn, Trierer Straße 70-72, 53115 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Matthias-Grünewald-Str. 1-3, 53175 Bonn.
Bo-Mobile GmbH, Bonn (Trierer Straße 70-72, 53115 Bonn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2006. Gegenstand: die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Multimedia, die Bereitstellung und Vermarktung von Informationen, Daten und Dienstleistungen sowie die Vermittlung und Durchführung von Warengeschäften. Stammkapital: 39.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolter, Henrik, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bo-Mobile oHG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 6375) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.