BoCoM Postverarbeitungs GmbH, Kiel(Holtenauer Strasse 129, 24118 Kiel). Die Verschmelzung ist mit der am 21.08.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 5996 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
BoCoM Postverarbeitungs GmbH, Kiel(Holtenauer Strasse 129, 24118 Kiel). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BoCoM Vertrieb und Service GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 5996 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..